Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Tieren beim Transport
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und allen damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EWG des Rates
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2004 Folgendes mitgeteilt:
Im Rahmen der §§ 3 und 5 EUZBLG hat der Bundesrat zu dem am 16.09.2003 vorgelegten Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport Stellung genommen und hierbei zunächst erneut seine politischen ZieIe (Begrenzung von Schlachttiertransporten auf höchstens acht Stunden; Streichung der Exporterstattungen und kein Zurückgehen hinter geltendes Recht) bekräftigt. Da diese Punkte nicht enthalten waren und im Hinblick auf die als unpraktikabel angesehene Fahrt-Ruhepausen-Regelung (9 Stunden Transport - 12 Stunden Pause ohne Entladung; beliebig oft wiederholbar) lehnt der Bundesrat diesen Vorschlag insgesamt ab und bittet die Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen in Brüssel insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:
- 1. Beibehaltung aller Ansätze, die geeignet sind, die tierschutzrechtlichen Anforderungen an den Transport von Wirbeltieren weiter zu entwickeln, wie insbesondere
- die Harmonisierung der Zulassungsvoraussetzungen zum gewerblichen Tiertransport (Erlaubnisvorbehalt für Beförderer, Sachkunde aller am Transport Beteiligter);
- - weit reichende Verbesserungen bei den Kontrollen, wobei die Maßnahmen auf die Problembereiche zugeschnitten werden sollen und eine Bürokratisierung sei zu vermeiden;
- 2. Festlegung von Anforderungen an
- - Transportmittel ( Straßen-, Schiffs- und Bahntransport);
- - Aufenthaltsorte, an denen die Tiere für Ruhepausen abgeladen werden können;
- 3. Durch präzisere Fassung der Definitionen Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzug, wie etwa
- - bei der Transportfähigkeit der Tiere oder
- - des Transportbeginns
- 4. Verlängerung der Übergangsfristen.
Wenngleich der Kommissionsvorschlag zahlreiche positive Ansätze enthielt, so war es auch aus der Sicht der Bundesregierung nicht zufrieden stellend, dass ihr Hauptanliegen - eine zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten - keine Berücksichtigung gefunden hatte. Mit der Vorlage wurde jedoch der Weg frei für Verhandlungen auf Gemeinschaftsebene. Bei diesen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung jeweils für die Wünsche und Anregungen des Bundesrates mit Nachdruck eingesetzt.
Der Vorschlage wurde sowohl unter italienischen als auch irischer Präsidentschaft mit sehr hoher Priorität behandelt, so dass im April 2004 ein Kompromisspapier vorgelegt werden konnte. Da aber die Standpunkte der Mitgliedstaaten zu weit auseinander klafften, konnte eine Einigung zunächst nicht erzielt werden; daher wurden die Verhandlungen ohne Ergebnis abgebrochen.
Im Agrarministerrat am 22. November 2004 konnte jedoch ein von der niederländischen Präsidentschaft vorbereiteter Entwurf einer Tierschutztransportverordnung mit qualifizierter Mehrheit bei Enthaltung von B, L, S und D sowie Ablehnung von DK politisch angenommen werden. Auch die unter den Nummern 1 bis 4 genannten ZieIe wurden hierbei soweit möglich berücksichtigt.
Der Kompromiss basiert auf einem schrittweisen Ansatz, den die Bundesregierung zwar grundsätzlich unterstützt hat; sie hat jedoch für die Vorlage des Berichts eine deutliche Fristverkürzung sowie die Anhebung des Mindestalters für Kälber bei Transporten über 100 km von 10 auf 14 Tage gefordert. Ferner kündigte die Bundesregierung an, dass sie in jedem Fall die zeitliche Begrenzung der Schlachttiertransporte weiter verfolgen werde, um das Thema so bald wie möglich wieder auf die europäische Tagesordnung zu bringen.
Mit der jetzigen Einigung wurden vor allem wichtige Verbesserungen im Kontrollbereich erreicht, die künftig eine bessere europaweite Durchsetzung der Bestimmungen zum Schutz der Tiere beim Transport ermöglichen werden. Hier denke ich etwa an die Verpflichtung, bei langen grenzüberschreitenden Tiertransporten vor dem Verladen eine Tierschutzkontrolle durchzuführen oder die stufenweise Einführung eines Satelliten gestützten Überwachungssystems.
Die politisch umstrittenen Fragen Transportzeitbegrenzung und Ladedichten blieben leider vorerst ausgeklammert.
Zudem hat D in einer gemeinsamen Erklärung von D, L und S bedauert, dass es nicht möglich war, sich auf Verbesserungen bei den Transportzeiten und Ladedichten sowie eine zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten zu einigen.
Die Verordnung soll in einem der nächsten Räte in den Sprachen der Gemeinschaft verabschiedet werden; sie ist 24 Monate nach Verkündung anzuwenden.