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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 030/20 (PDF) vom 24.01.20



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 140. Sitzung am 16. Januar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 19/16214 - den von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping, Otto Fricke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Dr. Heribert Hirte, Ulla Schmidt (Aachen), Kathrin Vogler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende - Drucksache 19/11087 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. In Artikel 1 Nummer 3 wird § 2a wie folgt geändert:
    • a) In Absatz 1 Satz 1 und 4, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 4 werden jeweils die Wörter "Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" durch die Wörter "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt.
    • b) In Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 3 werden jeweils die Wörter "dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information" durch die Wörter "dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt.
    • c) In Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter "das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" durch die Wörter "das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" ersetzt.
  • 2. In Artikel 5 wird das Wort "zwölften" durch die Angabe "24." ersetzt.

Fristablauf: 14.02.20
Initiativgesetz des Bundestages


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