Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 9. Februar 2010 Folgendes mitgeteilt:
Mit Schreiben der Bundeskanzlerin an den Präsidenten des Bundesrates vom 22. Januar 2010 wurde der im Betreff genannte Gesetzentwurf übersandt, mit der Bitte, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 030/10 (PDF) ).
Nach der Zuleitung des Gesetzentwurfes an den BR hat das Land Niedersachsen auf erforderliche redaktionelle Änderungen hingewiesen. Ich bitte Sie, folgenden Fehler im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren (Austauschblatt anbei):
In der bisherigen Änderung zu Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzentwurfes sollen zu den bestimmten Ausnahmen von Verboten eröffnenden §§ 36 Absatz 1 Satz 2 und 37 Absatz 1 Satz 2 jeweils die Wörter "und der §§ 22a, 22b" eingefügt werden.
Hierbei handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, da zum einen § 22a kein Verbot enthält und zum anderen § 22b nicht existiert. Der Verweis liefe somit leer.
Es müssen vielmehr die §§ 21a und 21b erfasst werden.
Drucksache 030/10 (PDF) (Austauschseite)