Freistaat Thüringen Erfurt, 23. Januar 2018
Der Ministerpräsident
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat würdigt die erzielten Verhandlungsergebnisse zur beihilferechtlichen Genehmigung im Rahmen des EEG 2017.
- 2. Vor dem Hintergrund der jüngsten Beihilfeentscheidungen der EU-Kommission bittet der Bundesrat die Bundesregierung ihre Gespräche mit der EU-Kommission fortzusetzen, mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung zu gewährleisten.
- 3. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung daher in ihren Bemühungen, sich im Sinne des Vertrauensschutzes bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass die KWK-Neuanlagen in der Eigenstromversorgung, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden.
Begründung:
Die Genehmigung der Beihilfen für EE- und KWK-Anlagen in der Eigenstromversorgung lief zum Jahresende 2017 aus. Die neue Genehmigung der EU-Kommission (EU-KOM) wurde im Dezember 2017 erteilt. Die beihilferechtliche Genehmigung umfasst die Regelung zur Eigenversorgung für Bestandsanlagen. Allerdings gilt die neue Genehmigung nicht für alle Anlagen.
Ausgenommen sind KWK-Anlagen, deren Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014 erfolgte. Zum 31. Dezember 2017 ist die EEG-Eigenversorgungsregelung für diese Anlagen ausgelaufen. Dies hat erhebliche finanzielle Folgen für die Betreiber dieser Anlagen.
Eine fehlende beihilferechtliche Genehmigung hat zur Folge, dass die entsprechende Beihilfe nicht geleistet werden darf. Diese bisher privilegierten KWK-Anlagen müssen somit bereits ab dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zahlen. Diese gilt solange, bis eine entsprechende Neuregelung der EEG-Umlage für diese Anlagen erfolgt ist und die EU-KOM einer Neuregelung zugestimmt hat.