Punkt 10 der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010
Der Bundesrat möge die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung nach Maßgabe folgender Änderung zuleiten:
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit dem Verordnungsentwurf sollen alle Wirtschaftsdünger abgebenden, transportierenden und aufnehmenden Betriebe (Empfänger) verpflichtet werden, genaue Aufzeichnungen u.a. bezüglich Menge, Inhaltsstoffe, Empfänger und Zeitpunkt unverzüglich vorzunehmen.
Um beim Empfänger die Nährstoffflüsse ausreichend überwachen zu können, reicht die gemäß Düngeverordnung bereits bestehende Verpflichtung zu einer jährlichen Nährstoffbilanz aus. Die vorgesehenen zusätzlichen Verpflichtungen beim Empfänger zur "unverzüglichen" Aufzeichnung bezüglich Menge, Inhaltsstoffe, Abgeber, Transporteur und Zeitpunkte leisten nicht den Beitrag einer verbesserten Kontrolle, die die zusätzlichen Vorgaben rechtfertigen würde.
Daher sollen die Empfänger von der vorgesehenen unverzüglichen Aufzeichnungspflicht befreit werden.
Folgeänderungen: