Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 9. September 2019
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht vom 15. Februar 2019 (13/19 (B)).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht vom 15. Februar 2019 (Drs. 013/19(B) )
Zu den einzelnen Punkten der Entschließung nimmt das BMWi folgendermaßen Stellung:
Zu Ziff. 1:
Der Bundesrat stellt fest, dass unser Energieversorgungssystem zum Gelingen der Energiewende ganzheitlich betrachtet und insbesondere unsere leitungsgebundene Energieversorgung enger gekoppelt werden muss.
Das BMWi stimmt mit dem Bundesrat überein, dass im Rahmen der Energiewende die Sektoren zunehmend miteinander verbunden werden. Besonders deutlich wird dies an der sog. Sektorkopplung, im Rahmen derer zukünftig Strom zunehmend in den Sektoren Wärme und Verkehr genutzt wird. Dementsprechend muss auch das Energiesystem im Rahmen der Energiewende ganzheitlich betrachtet werden, inkl. der Energieinfrastrukturen.
Zu Ziff. 2:
Der Bundesrat bekräftigt, dass die direkte Energienutzung dem Grundsatz des "Efficiency First" grundsätzlich am besten genügt. Er stellt zugleich auch fest, dass elektrische Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien zunehmend abgeregelt wird, weil der Strom nicht abtransportiert werden kann und damit Strom aus Erneuerbaren Energien in erheblichem Umfang nicht sinnvoll genutzt werden kann. Die Energiewandlung ist ein wirksames Instrument, das eine Nutzung dieser Energie ermöglicht und zugleich den Zielen der sicheren, sauberen und bezahlbaren Energieversorgung dient.
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die 2017 und 2018 aufgrund von Netzengpässen nicht transportiert und im Rahmen des Einspeisemanagement jeweils eingesenkt wurde, beträgt rund 5,5 Terawattstunden (TWh). Dies entspricht jeweils ungefähr 2,5 % der gesamten Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den beiden Jahren.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Stromnetze bedarfsgerecht auszubauen. Für den derzeit vorgesehenen Energietransport von Nord- nach Süddeutschland sind Stromleitungen am besten geeignet und können durch Energieumwandlung (z.B. PtG) wirtschaftlich nicht sinnvoll ersetzt werden. Der bedarfsgerechte Ausbau bedeutet aber auch, dass die Stromnetze nicht für die "letzte Kilowattstunde" erneuerbaren Strom gebaut werden sollten, weil dies mit hohen Kosten verbunden wäre und die Akzeptanz des Netzausbaus verringern würde. Die Netzbetreiber können daher von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Rahmen der Netzplanung das zukünftige Stromnetz so auszulegen, dass es 97 Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung transportieren kann.
Bei einer potenziell anderweitigen Nutzung bzw. der angesprochenen Energiewandlung des abgeregelten Stroms sind die hierfür anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Zum Beispiel würde ein überwiegender Betrieb von kapitalintensiven Elektrolyseuren zur Erzeugung von Wasserstoff mit Strom, der aufgrund vorübergehender lokaler Netzengpässe über das Stromnetz zu bestimmten Zeiten nicht abtransportiert werden kann, zu einer relativ geringen Auslastung der kapitalintensiven Anlagen führen und wäre mit sehr hohen Kosten verbunden.
Zu Ziff. 3:
Der Bundesrat hält es für unerlässlich, Strom- und Gasnetz systemdienlich zu koppeln, um die Sektorkopplung zu stärken und die gut ausgebaute Gasinfrastruktur zu nutzen, um die dargebotsabhängige Stromerzeugung mit den Bedarfen in Einklang zu bringen und Energie in den benötigten Mengen zwischenzuspeichern.
Zu Ziff. 4:
Der Bundesrat begrüßt, dass künftig Strom- und Gasnetz verstärkt gemeinsam geplant und betrachtet werden sollen. Er fordert die Bundesregierung auf, künftig auch Wasserstofferzeugung, -speicherung und -bedarf für Mobilitätszwecke und die Industrie in die Betrachtungen noch eingehender zu integrieren.
Zu den Punkten 3 und 4 wird gemeinsam Stellung genommen. Das BMWi stimmt mit dem Bundesrat überein, dass bei der zukünftigen Infrastrukturplanung die Auswirkungen der Sektorkopplung, was unter anderem die zukünftige Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff umfasst, adäquat zu berücksichtigen sind. Hierbei sollten etwaige Interdependenzen zwischen Strom- und Gasnetzen berücksichtigt werden, aber auch Wärmenetze in Betracht genommen werden.
Zu Ziff. 5:
Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, zur Nutzung des weiteren erheblichen Aufwuchses Erneuerbarer Energien den Ausbau des Stromübertragungsnetzes zügig voranzutreiben und zugleich die Entwicklung, den Bau und die Nutzung großtechnischer Elektrolyseanlagen zu fördern.
Das BMWi stimmt mit dem Bundesrat überein, dass die Stromnetze möglichst zügig optimiert und ausgebaut werden müssen, um die Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Das BMWi hat deshalb im August 2018 den Aktionsplan Stromnetz vorgelegt, der konsequent umgesetzt wird. Ein wichtiger Umsetzungsschritt war zum Beispiel die Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes. Die Entwicklung der Wasserstoffelektrolyse wird im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie adressiert werden, die derzeit erarbeitet wird.
Zu Ziff. 6:
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass schon heute mit der Errichtung von großtechnischen Elektrolyseanlagen mit mehr als 50 Megawatt (MW) Leistung begonnen werden muss, damit bis 2030 die Skalierung, die Weiterentwicklung der Produktionstechnik für die Anlagen und deren Netzintegration gelingt.
Zu Ziff. 7:
Der Bundesrat stellt fest, dass derzeit die für das Gelingen der Energiewende unerlässliche Wasserstoffelektrolyse noch nicht wirtschaftlich ist. Er fordert die Bundesregierung auf, ein Markthochlaufprogramm aufzulegen, mit dem die Erstellung großtechnischer Anlagen zur elektrolytischen Wasserstofferzeugung ermöglicht wird.
Zu Ziff. 8:
Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung erachtet es der Bundesrat für erforderlich, großtechnische Elektrolyseanlagen in räumlicher Nähe zu den Schwerpunkten der Energieumwandlung und -speicherung aus Erneuerbaren Energien oder zur Gasleitungsinfrastruktur zu bauen.
Zu den Punkten 6, 7 und 8 wird gemeinsam Stellung genommen. Das BMWi teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass die Elektrolyse als Schlüsseltechnologie für strombasierte Energieträger angesichts der Kosten derzeit nicht wirtschaftlich ist, aufgrund ihrer energiewirtschaftlichen und industriepolitischen Bedeutung aber bereits zeitnah vorangebracht werden sollte. Aus diesem Grund bildet Wasserstoff einen Schwerpunkt der sog. "Reallabore der Energiewende", die das BMWi mit 100 Mio. Euro pro Jahr fördert. Darüber hinaus wird derzeit eine nationale Wasserstoffstrategie erarbeitet, um unter anderem die Entwicklung und den Markthochlauf der Wasserstoffelektrolyse zu ermöglichen. Dabei werden auch die Interdependenzen mit der Gasinfrastruktur sowie die Frage der räumlichen Allokation berücksichtigt.
Zu Ziff. 9:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, welche europarechtskonformen Änderungen des Energiewirtschaftsrechts geeignet sind, um die benannten Ziele zu erreichen. Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens sind eine dringend erforderliche Bedingung dafür, dass Elektrolyseanlagen als Transformatoren zur Verknüpfung von Strom- und Gasnetzen errichtet und kostenmäßig berücksichtigt werden können. Der Bundesrat bittet, entsprechende Rechtsänderungen kurzfristig in das laufende Rechtsetzungsverfahren einzubringen.
Zu Ziff. 10:
Der Bundesrat hält es für geboten, dass die ersten Anlagen im Rahmen eines Markthochlaufprogramms durch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen für die Investoren ermöglicht werden.
Zu den Punkten 9 und 10 wird gemeinsam Stellung genommen. Das BMWi wird im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie etwaigen Handlungsbedarf im Bereich der regulatorischen Rahmenbedingungen identifizieren und auf dieser Basis gegebenenfalls Vorschläge für Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen unterbreiten.
Siehe Drucksache 013/19(B)
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