Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur dauerhaften Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte
Der Bundesrat stellt fest, dass die Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte eine Voraussetzung für deren ordnungsgemäße Beseitigung darstellt und im Hinblick auf eine effektive Tierseuchenbekämpfung unumgänglich ist.
Die ordnungsgemäße Beseitigung von K1-, K2- und K3- Materialien gemäß Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 ist aufgrund des besonderen Risikopotentials der Materialien für Mensch und Tier von besonderem Interesse. Laut genannter Verordnung sind K1-, K2- und K3- Materialien unverzüglich abzuholen, abzutransportieren und zu kennzeichnen. Dabei sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Materialien bei der Abholung, Sammlung und Beförderung identifizierbar sind und getrennt identifizierbar bleiben. Die Mitgliedstaaten sind in diesem Zusammenhang in die Pflicht genommen, hierfür angemessene Vorkehrungen zu treffen.
Um die ordnungsgemäße Beseitigung der genannten Materialien zu gewährleisten und um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen, ist eine dauerhafte Kennzeichnung (z.B. Einfärbung) insbesondere von K1- und K2-Material unumgänglich.
Auch für Material der Kategorie 3 sollte eine entsprechende Kennzeichnung (z.B. mittels Isotopenmarkierung) eingeführt bzw. die Rückverfolgbarkeit der Materialien durch verbesserte Dokumentation (so genanntes Rückscheinverfahren) optimiert werden. Die Verordnung schreibt bereits eine dauerhafte Kennzeichnung bei der Einfuhr von Rohmaterialien, die mit verbotenen Stoffen gemäß Richtlinie 96/22/EG behandelt wurden, im Rahmen der Heimtierfutterherstellung vor.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf eine umgehende, dauerhafte Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte auf EU-Ebene hinzuwirken. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen eng mit der Wirtschaft abgestimmt werden, um praktikable Regelungen mit hoher Akzeptanz zu erreichen.
Die Bundesregierung wird gebeten, dem Bundesrat bis zum 1. Mai 2006 über die ergriffenen Maßnahmen und das bis dahin Erreichte zu berichten.