Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches Antrag: Sachsen819. Sitzung 10.02.2006: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
Bemerkungen: Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität erneute Einbringung des Gesetzesantrags beim BR; ursprünglich als
Drucksache 98/04/(B) beim Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Bürgerlichen Gesetzbuch Grundgesetz