Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2008
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend - Ausschuss für Innere Angelegenheiten
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz Gemeindefinanzreformgesetz