Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch -
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch