Gesetz zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstellung flüchtiger Straftäter
Ausschusszuweisung: Rechtsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz