Haushaltsführung 2009 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz - bis zur Höhe von 17.000 T Euro
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Unterhaltsvorschussgesetz