Haushaltsführung 2009 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0804 Titel 688 04 - Zahlungen an die Ausschuss für Fragen der Europäischen Unionfür abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich Zinsen gemäß Artikel 11 der VO 1150/2000 - bis zur Höhe von 4.901 T Euro
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend