Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Antrag: Hessen818. Sitzung 21.12.2005: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
Bemerkungen: Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität erneute Einbringung des Gesetzesantrags beim BR; ursprünglich als
Drucksache 910/02/(B) beim Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz Strafvollzugsgesetz