Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Fragen der Europäischen Union federführend - Finanzausschuss