Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Ausschusszuweisung: Wirtschaftsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz