Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
Ausschusszuweisung: Verkehrsausschuss (federführend) - AV
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,