Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Aarhus-Übereinkommen
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz