Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten federführend
zugehörige Drucksache 493/10 (PDF)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz