Haushaltsführung 2010 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1403 Titel 681 72 - Leistungen des Bundes nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - bis zur Höhe von 7.000 T Euro
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Unterhaltssicherungsgesetz