Haushaltsführung 2016 Mitteilung gemäß Â§ 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 0813 Titel 688 04
- Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gem. Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/2000 - bis zur Höhe von 23.629 T Euro