Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes
- Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung
Aktualisierungen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes
- Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung