Haushaltsführung 2006 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 12 Titel 632 11
- Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung - Finanzausschuss fdf
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch