Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Höhe der Mindestdeckungssumme von Haftpflichtversicherungen nach § 21 Absatz 2 Nummer 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Länderbeteiligung: Antrag Schleswig-Holstein
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Betriebssicherheitsverordnung