Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Oktober 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über den Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,