Gesetz zu dem Vertrag vom 13. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße (B) 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke
Ausschusszuweisung: Verkehrsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz