Gesetz zu dem Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,