Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,