Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,