Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz
Aktualisierungen
Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz