Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kriminalität
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz