Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz und Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein gestellten Asylantrags