Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit federführend - Wirtschaftsausschuss
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Bundes-Immissionsschutzgesetz Grundgesetz