Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 10
- Beitrag an die Vereinten Nationen - bis zur Höhe von 39.540 T €
Aktualisierungen
Haushaltsführung 2015 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0501 Titel 687 10
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