Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,