Verordnung zu dem Notenwechsel vom 12. Juni und 9. Oktober 2006 über die Einrichtung eines Büros für die Durchführung des deutsch-französischen Abiturs an den deutsch-französischen Gymnasien nach Artikel 35 Absatz 2 des Abkommens vom 30. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsch-französischen Gymnasien und das deutsch-französische Abitur
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten federführend - Ausschuss für Kulturfragen
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz