Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik federführend - Finanzausschuss - Wirtschaftsausschuss
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Grundgesetz