Haushaltsführung 2009 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0804 Titel 688 04 - Zahlungen an die Ausschuss für Fragen der Europäischen Unionfür abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gemäß Artikel 11 der Ratsverordnung 1150/2000 - bis zur Höhe von 5,369 Mio. Euro -
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend