Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Länderbeteiligung: Antrag Baden-Württemberg, Saarland
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Körperschaftsteuergesetz Abgabenordnung Bürgerlichen Gesetzbuch Vierten Buches Sozialgesetzbuch Grundgesetz