Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Verteidigung (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Soldatenversorgungsgesetz,