Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz