Elfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen Ausschuss für Frauen und Jugend fdf
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz
Aktualisierungen
Elfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen Ausschuss für Frauen und Jugend fdf
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz