Einundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz
Aktualisierungen
Einundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz