Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
Ausschusszuweisung: AV (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,
Aktualisierungen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
Ausschusszuweisung: AV (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,