Verordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt
- Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung -
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz, BBiG,