Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin Finanzvermögen-Staatsvertrag und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung,