Gesetz zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg Straßburger Vertrag
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Verteidigung federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz