Vierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik federführend - Finanzausschuss
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz
Aktualisierungen
Vierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik federführend - Finanzausschuss
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz