Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. April 2005 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen GemeinschaftenViertes Beitrittsübereinkommen zum Schuldvertragsübereinkommen Rechtsausschuss fdf819. Sitzung 10.02.2006: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses Bundesgesetzblatt II Nr. 11 26.04.2006
zugehörige Drucksache 624/05 (PDF)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz