Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
- Zehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,